Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht

Jens Saalbach

Jens Saalbach

wurde 1968 geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen. Das erste juristische Staatsexamen legte er 1994 ab. Im Anschluss an das Referendariat bei den Landgerichten Limburg und Gießen absolvierte er im Jahre 1997 das zweite Staatsexamen. Im November 1997 wurde Herr Saalbach als Rechtsanwalt zugelassen. Im Anschluss arbeitete er eineinhalb Jahre lang in einer rein versicherungsrechtlich und verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei. Seit 1999 verstärkt er erfolgreich unser Kanzleiteam.

Im Juli 2006 verlieh der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Herrn Rechtsanwalt Saalbach die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Versicherungsrecht zu führen. Seit November 2007 ist Herr Rechtsanwalt Saalbach auch Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Mitgliedschaften

Er ist Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften des deutschen Anwaltsvereins für Verkehrsrecht und für das Versicherungsrecht.
Herr Rechtsanwalt Saalbach steht Ihnen vor allem in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art, bei Ordnungswidrigkeiten und in versicherungsrechtlichen Angelegenheiten beratend und als Ihr Interessenvertreter zur Seite. Auf diesen Gebieten, insbesondere auch bei Personenschäden, vertritt er Sie z.B. gegenüber Unfallgegnern, Versicherungen, Polizei, Bußgeldbehörden, Staatsanwaltschaften oder Gerichten. Die Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche wegen Unfallschäden ist einer seiner Schwerpunkte. 

Tätigkeitsschwerpunkte

Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört auch die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen, z.B. Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, Lebensversicherung, Krankentagegeldversicherung, private Krankenversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung, Kraftfahrtversicherung (mit Kaskoversicherung und Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Fahrerschutzversicherung, Schutzbriefversicherung), Rechtsschutzversicherung, etc.

Auch bei der Lösung von Problemen beim Autokauf oder im Zusammenhang mit Autoreparaturen ist Ihnen Herr Rechtsanwalt Saalbach gerne behilflich. 

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Führerschein haben, eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) droht, weil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, oder es Schwierigkeiten mit der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gibt (z.B. wegen Verkehrsstraftaten im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen bzw. Trunkenheit im Verkehr, Straßenverkehrsgefährdung, Unfallflucht etc.), ist Herr Rechtsanwalt Saalbach ebenfalls der richtige Ansprechpartner. 

Oft ist gerade auch eine Berücksichtigung von versicherungsrechtlichen und führerscheinrechtlichen Fragen bei der Strafverteidigung sehr wichtig. Durch das anwaltliche Wirken im Spannungsfeld zwischen Unfallgegner, Versicherung, Strafverfolgungsbehörden und Führerscheinstellen können wir vermeiden, dass nach einem Unfall oder einer Straftat unnötig hohe Kosten auf unsere Mandanten zukommen.