Sozialrecht

Unsere Kanzlei in Weilmünster unterstützt Versicherte und Unternehmen in allen Fragen des Sozialrechts.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich gegenüber sämtlichen Sozialrechtsträgern sowie bundesweit vor allen Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und vor dem Bundessozialgericht. 

Wir weisen in diesem Zusammenhang daraufhin, dass 

  • das Sozialgericht Wiesbaden für Rechtsstreitigkeiten der in den umliegenden Gemeinden umliegenden Gemeinden Weilmünster, Weilburg, Villmar, Löhnberg, Weinbach, Merenberg und Mengerskirchen, Beselich, Runkel, Selters, Limburg wohnhaften Versicherten bzw. ansässigen Betriebe zuständig ist,
  • das Arbeitsgericht Gießen für Rechtsstreitigkeiten der in den Gemeinden Waldsolms, Lahnau, Hohenahr, Schöffengrund, Hüttenberg, Langgöns, der Städte Braunfels, Wetzlar, Linden und Gießen wohnhaften Versicherten bzw. ansässigen Betriebe,
  • das Arbeitsgericht Frankfurt ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten der in den Gemeinden Weilrod, Schmitten, den Städten Usingen, Friedrichsdorf, Königstein, Kronberg, Neu-Anspach Bad Homburg wohnhaften Versicherten bzw. ansässigen Betriebe. 

Im Sozialrecht für Privatpersonen geht es vor allem um folgende Themen:

  • Krankenversicherung, SGB V (Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle usw., Heilmittel, (noch) nicht anerkannte Behandlungen, Reha-Phasen, Versicherungspflicht, Beendigung, Befreiung, Familienversicherung, Beitragshöhe, Nachforderung von Beiträgen)
  • Pflegeversicherung SGB XI (Leistungen bei Demenz, Tages-/Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege z.B. bei Urlaub/Krankheit der Pflegeperson, Hilfsmittel und Zuschussmöglichkeiten bei notwendigen baulichen Maßnahmen, Versicherungspflicht der Pflegeperson und Pflegezeit)
  • Rentenversicherung, SGB VI (Altersrente, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten,  Erwerbsminderungsrente, Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung, Hinzuverdienstmöglichkeiten neben der vorgezogenen Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente, Rückforderung von Rentenzahlungen, z.B. weil Einkommen auf eine vorgezogene Altersrente, einer Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente falsch oder nicht angerechnet wurde.
  • Unfallversicherung, SGB VII (Anerkennung von Arbeitsunfall und Berufskrankheit)
  • Arbeitslosenversicherung, SGB III (der Verhängung von Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur, z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bzw. Abschluss eines Aufhebungsvertrages und Zahlung einer Abfindung, Schwierigkeiten durch Zahlung von Insolvenz- bzw. Kurzarbeitergeld, Fragen zur Arbeitslosmeldung nach Aussteuerung wegen langer Krankheit (Nahtlosigkeitsregelung), Probleme bei Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe, Ansprüche auf Teilhabeleistungen der Arbeitsagentur bei Menschen mit Behinderungen und Ablehnung eines Gründungszuschusses)
  • Grundsicherung, SGB II (Hartz IV oder Arbeitslosengeld II) und Sozialhilfe SGB XII)
  • Elternunterhalt, Unterhaltsregress 
  • Schwerbehinderung (Ablehnung der Anerkennung, Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig, Herabsetzung des GdB, Ablehnung eines „Merkzeichen“ ablehnt z.B. für eine Gehbehinderung)
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben sowie am Arbeitsleben, SGB IX, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Hilfen zur angemessenen Schulbildung (z.B. Integrationshelfer), 
  • Ausbildungsförderung, BAföG, Kindergeld
  • Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Krankenkassen, Pflegekassen, Rententräger, Familienkassen und sonstige Sozialversicherungsträger
  • Klageverfahren gegen Widerspruchsbescheide der Sozialversicherungsträger.

Im Sozialrecht für Unternehmen geht es vor allem um folgende Themen:

  • Beitragspflichten, Scheinselbständigkeit
  • Unterstützung durch Rehabilitationsträger gem. SGB IX bei Beschäftigung behinderter Arbeitnehmer (Integrationsfachdienste, Berufshelfer)
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Widerspruchsverfahren gegen Bescheide der Sozialversicherungsträger (Beitragsnachforderungen)
  • Klageverfahren gegen Widerspruchsbescheide der Sozialversicherungsträger.

Um Ihnen Kostensicherheit zu ermöglichen, kalkulieren wir bereits beim ersten Gespräch mit Ihnen die voraussichtlichen Kosten der von Ihnen gewünschten Leistungen. 

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie auch über die Möglichkeiten, finanzielle Hilfe vom Staat zu erhalten, etwa im Wege der Prozesskostenhilfe.

Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir den gesamten Schriftverkehr und auch die Abrechnung gegenüber der Versicherung für Sie. 

Die Beratungsgebühren werden von Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht übernommen. Allerdings besteht bei Rechtschutzversicherungsverträgen zumeist Sozialgerichtsschutz - daher ist mit einer Deckungszusage für das Klageverfahren zu rechnen. 

Einige Rechtschutzversicherungsverträge decken auch die Vertretung im Widerspruchsverfahren ab.

Bedürftige können sich einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen. Diesen erhalten Sie bei der Rechtsantragstelle des für ihren Wohnort zuständigen Amtsgerichts.